Veranstaltung: | LDV in Mainz |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Wahlen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (14.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.05.2021, 22:41 |
W-2: Wahlverfahren für die Wahlen unter TOP 4
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
Diese Wahlordnung regelt die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber auf der
digitalen LDV am 15. Mai 2021 für folgende Wahlen:
Wahl Kassenprüfer*innen
Nachwahl Bundesfinanzrat (Stellvertretendes sachverständiges Mitglied im
Bundesfinanzrat )
Wahl Landesschiedsgericht
Wahl Delegierte und Ersatzdelegierte Diversitätsrat
Diese Wahlen können auf Grund der aktuellen pandemischen Lage nicht auf einer
Präsenzsitzung stattfinden und werden deshalb im Rahmen einer digitalen
Landesdelegiertenversammlung mit anschließender Briefwahl als schriftlicher
Schlussabstimmung durchgeführt.
§2 Durchführung
(1) Die Versammlung wählt eine*n Wahlleiter*in und eine*n stellvertretende*n
Wahlleiter*in. Die Wahlleitung ist gesamtmindestquotiert.
(2) Wahlberechtigt sind bei der digitalen Versammlung alle ordentlichen
Delegierten (bzw. deren Ersatzdelegierte in Vertretung), die für die LDV
wahlberechtigt sind.
(3) Für die digitale Abstimmungen wird das Tool Abstimmungsgrün verwendet.
§ 3 Aufstellung und Abstimmung
A) Wahl Kassenprüfer*innen
Regelungen in der Landessatzung dazu:
„§ 8 (5): Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Kassenführung des Landesverbandes
erfolgt durch zwei KassenprüferInnen. Diese werden vor Beginn des
Prüfungszeitraumes von der LDV für zwei Haushaltsjahre gewählt und müssen
unterschiedlichen Kreisverbänden angehören. Die Amtszeit endet nach Abgabe des
Prüfungsberichtes für das zweite Haushaltsjahr. (...)“
(1) Gewählt werden zwei Kassenprüfer*innen. Diese müssen unterschiedlichen
Kreisverbänden angehören. Es wird quotiert gewählt.
(2) Zu einem Wahlgang sind als Bewerber*innen alle Personen zugelassen, die
rechtzeitig vor Beginn der Wahl für die konkrete Position nach mündlichem Aufruf
dazu beim Präsidium ihre Kandidatur angemeldet haben beziehungsweise aus der
Mitte der LDV dafür vorgeschlagen wurden. Das Präsidium verkündet den
Bewerbungsschluss für diesen Wahlgang. Nach Bekanntgabe des Bewerbungsschlusses
für einen Wahlgang durch das Präsidium ist eine Kandidatur für die entsprechende
Position nicht mehr möglich.
(3) Die Bewerber*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
(4) Die Bewerber*innen haben je insgesamt 2 Minuten ihre Vorstellungsrede und 2
Minuten zur Beantwortung von Fragen.
(5) An die Bewerber*innen können während ihrer Bewerbungsreden Fragen von den
Mitgliedern unter Angabe ihres Namens und Kreisverbands gestellt werden. Die
Fragen können über die Plattform htttps://ldv.gruene-rlp.de mithilfe der
Funktion „Frage stellen & Kandidieren“ gestellt werden. Es werden pro
Bewerber*in bis zu 3 Fragen ausgelost. Diese werden vom Präsidium verlesen.
(6) Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Anschluss an die
Bewerbungsrede.
(7) Die Vorauswahl der Bewerber*innen wird mittels elektronischer Abstimmung
über Abstimmungsgrün eine „verdeckte Abstimmung“ durchgeführt.
(8) In der Schlussabstimmung per Briefwahl wird über den/die Bewerber*in
abgestimmt, der/die in der elektronischen Abstimmung die absolute Mehrheit
erreicht hat.
(9) Gewählt ist,
wer die absolute Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen erhält.
In einem zweiten Wahlgang können alle Bewerber*innen antreten, die im
ersten Wahlgang noch nicht gewählt wurden. Gewählt sind diejenigen
Bewerber*innen mit den meisten Stimmen, die die absolute Mehrheit der
gültigen Stimmen erzielt haben.
Im dritten Wahlgang können alle Bewerber*innen antreten, die im 2.
Wahlgang nicht gewählt wurden. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der
gültigen abgegebenen Stimmen erzielt hat.
B) Wahl stv. Sachkundiges Mitglied für den Bundesfinanzrat:
(1) Gewählt wird ein stv. Sachkundiges Mitglied für den Bundesfinanzrat. Der
Platz ist offen.
Weiteres Verfahren entsprechen Wahlverfahren §3 A) (2-9).
C) Wahl Landesschiedsgericht:
Regelungen in der Landessatzung dazu:
„§18 (...) (2) Das Schiedsgericht besteht aus einem/r Vorsitzenden und zwei
Beisitzer/inne/n, die für zwei Jahre gewählt werden. Seine Mitglieder dürfen
nicht dem Vorstand einer Parteigliederung angehören. Parteimitglieder, die in
einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei stehen,
können ebenfalls nicht Schiedsrichterinnen sein. Sie sind unabhängig und an
Weisungen nicht gebunden.
(3) Die Mitglieder des Schiedsgerichtes werden in geheimen Wahlen getrennt nach
Vorsitz, Beisitz und Stellvertretung gewählt, sofern mehr BewerberInnen als
Plätze zur Verfügung stehen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen Stimmen erhält. Der/die KandidatIn, welche/r bei der Beisitzerwahl
die meisten Stimmen erhält, ist 1. BeisitzerIn, wer die zweitmeisten Stimmen
erhält, ist 2. BeisitzerIn. Auf gleiche Weise werden die zwei
StellvertreterInnen gewählt.“
(1) Gewählt werden ein/e Vorsitzende/r, zwei Beisitzer/innen und zwei
Stellvertretungen. Es wird quotiert gewählt.
(2) Zu einem Wahlgang sind als Bewerber*innen alle Personen zugelassen, die
rechtzeitig vor Beginn der Wahl für die konkrete Position nach mündlichem Aufruf
dazu beim Präsidium ihre Kandidatur angemeldet haben beziehungsweise aus der
Mitte der LDV dafür vorgeschlagen wurden. Das Präsidium verkündet den
Bewerbungsschluss für diesen Wahlgang. Nach Bekanntgabe des Bewerbungsschlusses
für einen Wahlgang durch das Präsidium ist eine Kandidatur für die entsprechende
Position nicht mehr möglich.
(3) Die Bewerber*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
(4) Die Bewerber*innen haben je insgesamt 2 Minuten ihre Vorstellungsrede und 2
Minuten zur Beantwortung von Fragen.
(5) An die Bewerber*innen können während ihrer Bewerbungsreden Fragen von den
Mitgliedern unter Angabe ihres Namens und Kreisverbands gestellt werden. Die
Fragen können über die Plattform htttps://ldv.gruene-rlp.de mithilfe der
Funktion „Frage stellen & Kandidieren“ gestellt werden. Es werden pro
Bewerber*in bis zu 3 Fragen ausgelost. Diese werden vom Präsidium verlesen.
(6) Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Anschluss an die
Bewerbungsrede.
(7) Die Vorauswahl der Bewerber*innen wird mittels elektronischer Abstimmung
über Abstimmungsgrün eine „verdeckte Abstimmung“ durchgeführt.
(8) In der Schlussabstimmung per Briefwahl wird über den/die Bewerber*in
abgestimmt, der/die in der elektronischen Abstimmung die absolute Mehrheit
erreicht hat.
(9) Gewählt ist,
wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.
Der/die KandidatIn, welche/r bei der Beisitzerwahl die meisten Stimmen
erhält, ist 1. Beisitzer*in, wer die zweitmeisten Stimmen erhält, ist 2.
Beisitzer*in.
Auf gleiche Weise werden die zwei Stellvertreter*innen gewählt.
D) Wahl Delegierte und Ersatzdelegierte Diversitätsrat
(1) Gewählt werden zwei Delegierte, davon ein Landesvorstandsmitglied und ein
weiteres Mitglied sowie ihre/seine Stellvertreter*innen. Es wird quotiert
gewählt.
(2) Der/die Delegierte und seine/ihre Stellvertreter*in auf Vorschlag des
Landesvorstands werden zuerst gewählt.
Weiteres Verfahren entsprechen Wahlverfahren §3 A) (2-9).
§ 4 Schlussabstimmung
(1) In der Schlussabstimmung per Briefwahl wird über die Bewerber*innen
abgestimmt, die in der elektronischen Abstimmung gewählt wurden.
(2) Die Schlussabstimmung findet im Wege der Briefwahl statt. Alle zur LDV
stimmberechtigten Delegierten bekommen Briefwahlunterlagen zugesandt.
(3) Die Briefwahlunterlagen werden innerhalb von 3 Werktagen nach der
Landesdelegiertenversammlung versandt.
Jedes Mitglied erhält:
einen Stimmzettel zur Wahl der Kassenprüfer*innen
einen Stimmzettel zur Nachwahl des stv. Sachkundigen Mitglieds für den
Bundesfinanzrat
einen Stimmzettel zur Wahl des Landesschiedsgerichts
einen Stimmzettel zur Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für den
Diversitätsrat
einen Wahlumschlag
eine Eidesstattliche Erklärung
einen Rückumschlag
ein Anschreiben und ein Merkblatt
(4) Die Stimmzettel müssen zur Gewährleistung der geheimen Wahl mit einem
separaten verschlossenen Umschlag in einem Umschlag zusammen mit der
Eidesstattlichen Erklärung zurück gesandt werden (Wahlbrief).
(5) Die Kosten des Versendens des vorfrankierten Wahlbriefes trägt der
Landesverband.
(6) Mit der Versendung der Wahlunterlagen ist der Wahlgang für die Briefwahl
eröffnet.
(7) Die Eingangsfrist für den Abstimmungsbrief ist der 31. Mai2021, um 16:00
Uhr. Danach eingehende Wahlbriefe werden nicht geöffnet und nach 2 Monaten
ungeöffnet - den datenschutzrechtlichen Standards entsprechend - entsorgt.
§ 5 Auswertung
(1) Die Briefabstimmung wird am 31. Mai 2021 durch die Mitarbeiter*innen der
Landesgeschäftsstelle ausgezählt.
(2) Es werden alle Abstimmungsbriefe geöffnet und jeweils zunächst die
Eidesstattliche Erklärung geprüft. Ist diese in Ordnung und von dem
stimmberechtigten Mitglied unterschrieben, wird der Stimmumschlag von der
eidesstattlichen Versicherung getrennt. Anschließend werden die Stimmumschläge
geöffnet und von der Auszählkommission gezählt. Die Auszählkommission besteht
aus der/dem Versammlungsleiter*in und/oder seiner/ihrer Stellvertreter*in und
den Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle.
(3) Abstimmungsbriefe sind ungültig, wenn:
die Eidesstattliche Erklärung nicht beigefügt oder nicht unterschrieben
ist
der Umschlag für den Stimmzettel nicht verschlossen ist
die Identität der Abstimmenden auf dem Stimmzettel erkennbar ist
mehr Stimmen als zulässig abgegeben wurden
der Wähler*innenwille nicht eindeutig erkennbar ist
(4) Gewählt sind die Kandidat*innen die die absolute Mehrheit erreicht haben.
(5) Die Briefabstimmung ist gültig, wenn mindestens 25% der ausgegebenen
Wahlbriefe fristgerecht eingegangen sind.
(6) Das Ergebnis der Briefwahl ist nach Abschluss der Auszählung unverzüglich zu
veröffentlichen.
Begründung
Infolge der Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, ist es den Parteien seit Januar 2021 erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Briefwahl zu ermöglichen. Eine Änderung der Satzung ist vorab nicht möglich. Da die Wahl nicht ausschließlich im Rahmen einer digitalen Versammlung möglich ist, möchte der Landesvorstand eine schriftliche Schlussabstimmung in Form einer Briefwahl organisieren.
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