Veranstaltung: | LDV in Mainz |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 3. Finanzen |
Antragsteller*in: | Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 20.02.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.04.2021, 21:55 |
F-3: Änderungen an der Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz
Antragstext
Änderungen, Streichungen und Zusätze (unterstrichen) an der Finanzordnung vom
18. Juni 2011:
C. Beiträge
4. Sonderbeiträge auf der Landesebene
Die Höhe der monatlichen Sonderbeiträge beträgt für alle Abgeordneten des
rheinland-pfälzischen Landtages und GRÜNE Minister*innen 16,5% der jeweiligen
Diäten und der gültigen Besoldung. Von den Einnahmen aus der Tätigkeit in
Aufsichtsräten werden ebenfalls 16,5% als Beitrag gezahlt.
Pro kindergeld-berechtigtem Kind können 150 Euro pro Monat in Abzug gebracht
werden, wobei Unterhaltsverpflichtungen bzw. tatsächliche Unterhaltsleistungen
berücksichtigt werden.
Politische Beamte sollen einen Beitrag in Höhe von 10% der Besoldung leisten.
Die Zahlung der Sonderbeiträge ist fällig ab Annahme des Mandats bzw. Übernahme
des Amtes.Im Falle von Diätenerhöhungen und Erhöhung von Amtsbezügen im Laufe
der Wahlperiode erfolgt eine automatische Anpassung.
Zur Vereinfachung der Zahlung wird ein Nachlass von drei Prozent auf den
monatlich zu zahlenden Sonderbeitrag gewährt, wenn der oder die
Beitragszahler*in einer Einzugsermächtigung zustimmt. Der Einzug der
Sonderbeiträge erfolgt über die Landesgeschäftsstelle des Landesverbandes
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz im Auftrag des Landesvorstandes.
Der Landesfinanzrat nimmt die Entwicklungen der Beitragszahlungen als
regelmäßigen Bericht der/des Landesschatzmeister*in zur Kenntnis. Im Falle von
erheblichen Abweichungen bzw. Nichtleisten von Zahlungen wird drei Monate nach
Zahlungsverzug an den Landesfinanzrat berichtet.Persönlichkeitsrechte und der
Datenschutz sind dabei zu wahren.
Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, wird die Angelegenheit dem
Landesfinanzrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sollte auch mit dem
Landesfinanzrat eine Einigung nicht zu erreichen sein, wird die Angelegenheit
der Landesdelegiertenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung
Durch die Streichung des Satzes „Die Beiträge werden zu Beginn der Wahlperiode festgeschrieben“ wird die Finanzordnung des Landesverbandes der entsprechenden Regelung des Bundesverbandes angepasst.
Ebenso (Im Gegenzug) wird der Satz „Bei Abgeordneten, die kein Wahlkreisbüro unterhalten, wird die steuerfreie Aufwandspauschale zur Berechnung der Sonderbeiträge mit herangezogen.“ gestrichen.
Die Abgeordnetenentschädigung („Diäten“) wurden lt. Landtagsbeschluss im März 2017 von 5.812,37 Euro in den kommenden vier Jahren schrittweise auf 6.828,68 Euro angehoben. Im Jahr 2020 wurde allerdings auf die Erhöhung verzichtet.
Die aktuell gültige Finanzordnung findet ihr unter https://gruene-rlp.de/partei/gruene-beschluesse-satzungen/ oder hier: https://wolke.netzbegruenung.de/s/f7S7mHgx4rcjTNn
Erläuterung Sonderbeiträge Bundesebene (informell):
Die Mandatsträger*innen-Beiträge der Bundes- und Europaabgeordneten auf Bundesebene betragen grundsätzlich 19 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage wird bei den i. d. R. jährlichen Diätenerhöhungen entsprechend angepasst.
Der Landesverband zieht die Sonderbeiträge der rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten ein und führt hiervon 73% an den Bundesverband ab, es verbleibt somit von den MdBs beim Landesverband nur 27% von den 19% Sonderbeiträgen (rechnerisch verbleiben also nur 5,1 % der Diät der rheinland-pfälzischen MdB beim Landesverband).
Die Mandatsträger*innen-Beiträge der Europaabgeordneten werden direkt vom Bundesverband eingezogen und verbleiben komplett beim Bundesverband.
Kommentare